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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

"OPOS control" ist der Online-Service der
microtech GmbH
Riegelgrube 5a
D-55543 Bad Kreuznach

für Ihr Forderungsmanagement. microtech ermöglicht es Ihnen als Gewerbetreibender / Freiberufler, mittels Ihrer Software die Daten Ihrer offenen Forderungen gegenüber Schuldnern in Deutschland zur Erstellung von Zahlungserinnerungen und Mahnschreiben an "OPOS control" zu übermitteln. Sofern es erforderlich wird, lassen wir auf Ihren Wunsch auch das Inkasso über eine Anwaltskanzlei abwickeln.

2. Leistungsbeschreibung

Sie erhalten in Ihrer Software eine Übersicht aller offenen Forderungen und können sie auf Wunsch an "OPOS control" - den Online-Service für Ihr Forderungsmanagement - übermitteln. Dafür erteilen Sie uns zum Abschluss eines Rahmenvertrages bei Ihrer Erstanmeldung einmalig eine widerrufliche schriftliche Vollmacht, und fortan erstellen wir dann aufgrund der von Ihnen übermittelten Schuldner-Daten die erforderlichen Zahlungserinnerungen und versenden sie postalisch an die Schuldner. Sollte eine Forderung vom Schuldner nicht fristgemäß beglichen werden, haben Sie die Möglichkeit, als nächsten Schritt ein Mahnschreiben durch uns zu veranlassen. Zahlungserinnerung und Mahnschreiben werden dabei von uns in Ihrem Namen aufgesetzt und der Schuldner darin aufgefordert, direkt an Sie zu zahlen.

Sollte die Forderung daraufhin vom Schuldner noch nicht beglichen worden sein, beauftragen wir auf Ihren Wunsch eine Anwaltskanzlei mit dem Inkasso Ihrer Forderung. Die Anwaltskanzlei fertigt anhand der uns von Ihnen bekannten Schuldner-Daten das erste und nötigenfalls auch ein zweites Inkassoschreiben; daneben wird gegebenenfalls versucht, mit dem Schuldner telefonisch in Kontakt zu treten, um ihn zur vollständigen Zahlung zu veranlassen. Sämtliche Zahlungen sind durch den Schuldner auf ein Konto der Anwaltskanzlei zu leisten und werden umgehend an Sie weitergeleitet. Sollten auch diese Maßnahmen fruchtlos bleiben, beauftragen wir die Anwaltskanzlei auf Ihren Wunsch schließlich mit der gerichtlichen Veranlassung eines Mahn- und gegebenenfalls Vollstreckungsbescheides.

Jede einzelne Stufe der Forderungsdurchsetzung (Zahlungserinnerung, Mahnschreiben, erstes und zweites Inkassoschreiben, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) wird dabei von Ihnen mittels der Software selbst freigegeben.

3. Preise

Bei allen Vergütungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

a) Rahmenvertrag
Der durch Erteilung der Vollmacht zwischen Ihnen und uns geschlossene Rahmenvertrag ist kostenlos.

b) Mahnkosten
Pro Zahlungserinnerung oder Mahnschreiben durch "OPOS control" entstehen Ihnen nur die in unserer jeweils aktuellen Preisliste angegebenen Mahnkosten; diese ist abrufbar unter www.opos-control/preisliste.htm

c) Inkassokosten
Mit Weitergabe der Forderungssache durch "OPOS control" an die Anwaltskanzlei zum Inkasso entsteht ein selbständiges Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Kanzlei, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen können. Sofern die Forderung berechtigt und ihre Einziehung erfolgreich ist, hat allein der Schuldner die über die vereinbarten Inkassokosten hinausgehenden Kosten zu tragen. Andernfalls haben Sie nur die vereinbarten Inkassokosten gemäß unserer jeweils aktuellen Preisliste (abrufbar unter www.opos-control/preisliste.htm) zu übernehmen, zuzüglich eventuell der gerichtlichen Verfahrenskosten bzw. Auslagen. Geht die Forderung nur zum Teil ein, wird der eingezogene Betrag gem. § 367 BGB verrechnet.

4. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Der Rahmenvertrag wird durch die Erteilung der Vollmacht auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist für die Parteien jederzeit ohne Angabe eines Kündigungsgrundes mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar. Der einzelne Auftrag zur Forderungsdurchsetzung endet spätestens mit der Einziehung der Forderung. Andernfalls, wenn Sie keine weiteren Schritte zur Forderungsdurchsetzung mehr einleiten wollen, endet der Auftrag sechs Wochen nach Ablauf der dem Schuldner zuletzt gesetzten Zahlungsfrist automatisch.

5. Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten

Die gemäß unserer Preisliste anfallenden Kosten sind jeweils mit Beendigung des einzelnen Forderungsschrittes fällig, wir ziehen diese dann ganz unkompliziert mittels Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ein; daher ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns zusammen mit der schriftlichen Vollmacht auch eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilen.

6. Haftung

"OPOS control" sowie die von uns mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragten Dienstleistungspartner haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, oder sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

Eine Haftung für Störungen oder technische Fehler wie fehlerhafte Datenübertragung, Datenverlust oder Datenmissbrauch durch Dritte ist ausgeschlossen. Für Erfüllungsgehilfen und andere Personen haften wir nur hinsichtlich der Sorgfalt bei ihrer Auswahl.

7. Widerrufsrecht

Die von uns angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche/ freiberufliche Firmenkunden, so dass kein Widerrufsrecht besteht.

8. Datenschutz

Wir speichern Ihre Daten sowie die Daten Ihrer Schuldner unter strenger Einhaltung des Datenschutzgesetzes, insbesondere erfolgt eine Weitergabe der Daten an Dritte ausschließlich zum Zweck der Forderungsdurchsetzung, z.B. im Falle eines von Ihnen gewünschten Inkassos an die von uns beauftragte Anwaltskanzlei. Maßgeblich ist insoweit unsere gesonderte Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.opos-control/datenschutz.htm

9. Pflichten des Kunden

Sie verpflichten sich, über "OPOS control" nur rechtmäßige, fällige, einredefreie und unverjährte Forderungen durchzusetzen und nach Auftragserteilung an uns nicht mehr selbst mit dem Schuldner zu verhandeln, gegen ihn keine gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten und auch keine sonstigen Vereinbarungen zu treffen; die weitere Sachbehandlung ist ausschließlich uns vorbehalten. Über direkt an Sie erfolgte Zahlungen durch den Schuldner haben Sie uns unverzüglich und unaufgefordert zu unterrichten.

Sie versichern, dass alle an uns übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Wir können die Leistung verweigern, wenn die von Ihnen zur Verfügung gestellten Schuldnerdaten unvollständig sind. Unsere an Sie gerichteten Anfragen sind umgehend und vollständig schriftlich oder per E-Mail zu beantworten. Bleibt eine Anfrage länger als vier Wochen unbeantwortet, wird der Auftrag abgeschlossen. Rechtliche Nachteile aus nicht rechtzeitiger Informationserteilung gehen zu Ihren Lasten.

10. Zusatzvereinbarungen

Besondere Vereinbarungen, die über den Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich festzulegen.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand gem. § 38 ZPO ist Siegen. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Bestimmung als vom Zeitpunkt der Unwirksamkeit an vereinbart, und zwar diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck von ihrem Sinngehalt her am nächsten kommt.

Stand: 18.03.2009